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Abmahnung Christian Poppe durch RA Rüdiger Poppe: Negative Feststellungsklage anerkannt
Die zahlreichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen des Christian Poppe, vertreten durch seinen Rechtsanwalt Rüdiger Poppe, sind mittlerweile internetweit bekannt.
Nachdem wir eine der Abmahnungen als unbegründet erachten, haben wir für einen Abgemahnten - nach erfolgloser Aufforderung, die Ansprüche fallenzulassen - eine sog. negative Feststellungsklage gegen Christian Poppe eingereicht und diese damit begründet, dass die Abmahnung unbegründet sowie überdies auch rechtsmissbräuchlich sei. Zudem sind auch die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit gegen Herrn Poppe eingeklagt worden.
Zumindest diese negative Feststellungsklage hatte Erfolg: Christian Poppe ließ durch RA Rüdiger Poppe anerkennen, so dass sich der betroffene Abgemahnte insoweit schadlos halten konnte.
Weitere Informationen finden Sie unter
Abmahnung, Anerkenntnis, negative Feststellungsklage, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsrecht Die zahlreichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen des Christian Poppe, vertreten durch seinen Rechtsanwalt Rüdiger Poppe, sind mittlerweile internetweit bekannt. Nachdem wir eine der Abmahnungen als unbegründet erachten, haben wir für einen Abgemahnten - nach erfolgloser Aufforderung, die Ansprüche fallenzulassen - eine sog. negative Feststellungsklage gegen Christian Poppe eingereicht und diese damit begründet, dass die Abmahnung unbegründet sowie überdies auch rechtsmissbräuchlich sei. Zudem sind auch die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit gegen Herrn Poppe eingeklagt worden. Zumindest diese negative Feststellungsklage hatte Erfolg: Christian Poppe ließ durch RA Rüdiger Poppe anerkennen, so dass sich der betroffene Abgemahnte insoweit schadlos halten konnte. Weitere Informationen finden Sie unterFAQ Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung, § 177 StGB
Der Vorwurf der sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung nimmt bei den Sexualstraftaten eine große Rolle ein. Wer Beschuldigter einer solchen Tat ist, dem droht regelmäßig eine Freiheitsstrafe. Sollte Ihnen einen sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung vorgeworfen werden, so sollten Sie sich unbedingt von Anfang an durch einen Strafverteidiger vertreten lassen. Dieser Artikel beantwortet zunächst einige Fragen.
1. Was ist überhaupt eine sexuelle Nötigung?
Die gesetzliche Regelung zu diesem Vorwurf findet sich in § 177 StGB.
Dieser lautet wie folgt:
(1) Wer eine andere Person
1.
mit Gewalt,
2.
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3.
unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Nirgendwo bekommt man schneller einen Bußgeldbescheid als im Straßenverkehrsrecht. Das ist im Grunde nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass ungefähr 95% aller Ordnungswidrigkeitsverfahren verkehrsrechtliche Verfahren sind.
Diese „Owi – Verfahren“ können teuer werden. Daher lohnt es sich, sich mit der Verjährung von Ordnungswidrigkeiten auseinander zu setzten.
Was ist eine Verjährung?
„Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch) unterliegt der Verjährung “, so steht es in § 194 BGB. Diese allgemeine Vorschrift meint mit „ Verjährung“ einen Zeitablauf, nach dessen Eintritt der Verpflichtete nicht mehr an den Anspruchsteller leisten muss. Der Anspruch ist sodann verjährt.
Bußgeld Ordnungswidrigkeit Verjährung, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, Verjährung Ordnungswidrigkeit Verkehrsrecht, Verkehrsrecht, wann verjährt Ordnungswidrigkeit, zu schnell gefahren Verjährung Nirgendwo bekommt man schneller einen Bußgeldbescheid als im Straßenverkehrsrecht. Das ist im Grunde nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass ungefähr 95% aller Ordnungswidrigkeitsverfahren verkehrsrechtliche Verfahren sind. Diese „Owi – Verfahren“ können teuer werden. Daher lohnt es sich, sich mit der Verjährung von Ordnungswidrigkeiten auseinander zu setzten. Was ist eine Verjährung? „Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch) unterliegt der Verjährung “, so steht es in § 194 BGB. Diese allgemeine Vorschrift meint mit „ Verjährung“ einen Zeitablauf, nach dessen Eintritt der Verpflichtete nicht mehr an den Anspruchsteller leisten muss. Der Anspruch ist sodann verjährt.Die berühmt berüchtigten “Berechtigungsanfragen” des Aldo Bachmann aus Nürnberg wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen
Uns erreicht eine weitere Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann aus Nürnberg aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an Produktfotografien.
Darin gibt Herr Bachmann an, festgestellt zu haben, dass ein, von ihm gefertigtes Foto ohne seine Zustimmung im Internet veröffentlicht und damit genutzt wurde. Im konkreten Fall geht es um eine Nutzung auf der Internetplattform Ricardo.
Das Schreiben ist allerdings nicht als Abmahnung sondern als „Berechtigungsanfrage“ betitelt, was unseres Erachtens eine gefährliche Verharmlosung darstellt. Denn in dieser „Berechtigungsanfrage“ weist Herr Bachmann zugleich darauf hin, dass ihm als Urheber gemäß § 97 ff. UrhG Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zuständen. Letztlich handelt es sich um eine „Abmahnung“.
Aldo Bachmann NÜrnberg, Bachmann Nürnberg Urheberrechtsverletzung, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, Urheberrechtsanfrage Bachmann Abmahnung Uns erreicht eine weitere Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann aus Nürnberg aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an Produktfotografien. Darin gibt Herr Bachmann an, festgestellt zu haben, dass ein, von ihm gefertigtes Foto ohne seine Zustimmung im Internet veröffentlicht und damit genutzt wurde. Im konkreten Fall geht es um eine Nutzung auf der Internetplattform Ricardo. Das Schreiben ist allerdings nicht als Abmahnung sondern als „Berechtigungsanfrage“ betitelt, was unseres Erachtens eine gefährliche Verharmlosung darstellt. Denn in dieser „Berechtigungsanfrage“ weist Herr Bachmann zugleich darauf hin, dass ihm als Urheber gemäß § 97 ff. UrhG Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zuständen. Letztlich handelt es sich um eine „Abmahnung“.Unklare Testamente enden häufig in gerichtlichem Streit
Falsche Begriffe sorgen oft für Schwierigkeiten und Streit
Jahr für Jahr werden rd. 200 Milliarden Euro vererbt. Immer häufiger kommt es dabei nach dem Tode des Erblassers zu Streit, der nicht selten erst bei Gericht endet. Ursache dafür, so der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Michael Henn, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (DANSEF), seien häufig falsch verwendete Begriffsbestimmungen, insbesondere in privatschriftlich errichteten Testamenten.
Erbrecht, Erbstreit, Testamentsgestaltung Falsche Begriffe sorgen oft für Schwierigkeiten und Streit Jahr für Jahr werden rd. 200 Milliarden Euro vererbt. Immer häufiger kommt es dabei nach dem Tode des Erblassers zu Streit, der nicht selten erst bei Gericht endet. Ursache dafür, so der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Michael Henn, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (DANSEF), seien häufig falsch verwendete Begriffsbestimmungen, insbesondere in privatschriftlich errichteten Testamenten.Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
Illegaler Download „Private Anal Teens 2011 in 3D“ wird von Rechtsanwalt Rainer Munderloh abgemahnt
Die RGF Productions Limited hat Rechtsanwalt Munderloh beauftragt, den Download eines 3D-Pornos über die Internet-Tauschbörse eDonkey2000 abzumahnen. Gefordert werden wie in vergleichbaren Fällen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und eine Pauschalzahlung in Höhe von € 780,00.
In dem Schreiben selbst wird darauf hingewiesen, dass die „festgestellten Verstöße beweissicher“ protokolliert wurden und deshalb Schadensersatz und – im Falle eines Gerichtsverfahrens – Kosten in Höhe von insgesamt über € 4.000,00 entstehen würden. Gleichsam wird eine sehr kurze Frist gesetzt, in der die Unterlassungserklärung abgegeben und der Vergleichsbetrag bezahlt werden muss.
Abmahnung, Abmahnung, IT-, Medien und Urheberrecht, modifizierte Unterlassenserklärung, Munderloh, Urheberrecht Abmahnung, Urheberrechtsverletzung Illegaler Download „Private Anal Teens 2011 in 3D“ wird von Rechtsanwalt Rainer Munderloh abgemahnt Die RGF Productions Limited hat Rechtsanwalt Munderloh beauftragt, den Download eines 3D-Pornos über die Internet-Tauschbörse eDonkey2000 abzumahnen. Gefordert werden wie in vergleichbaren Fällen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und eine Pauschalzahlung in Höhe von € 780,00. In dem Schreiben selbst wird darauf hingewiesen, dass die „festgestellten Verstöße beweissicher“ protokolliert wurden und deshalb Schadensersatz und – im Falle eines Gerichtsverfahrens – Kosten in Höhe von insgesamt über € 4.000,00 entstehen würden. Gleichsam wird eine sehr kurze Frist gesetzt, in der die Unterlassungserklärung abgegeben und der Vergleichsbetrag bezahlt werden muss.Facebooknutzer aufgepasst: Auch das von Fremden hochgeladene Bildmaterial auf der eigenen Pinnwand kann zu einer Abmahnung führen!
Vor einigen Tagen wurde ein Lichtbild, das von einer anderen Person auf die Facebook-Pinnwand des Betroffenen hochgeladen wurde, gegenüber dem Betroffenen abgemahnt. Inhalt der Abmahnung ist, neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadenersatz.
Dieses Vorgehensweise ist neu: Bislang wurden Facebooknutzer nur für selbst widerrechtlich hochgeladenes Bildmaterial abgemahnt. Denn das ungefragte Posten von urheberrechtlich-geschützen Bildmaterial auf der Pinnwand ist strafbar.
Auf Bildern und Videos liegen Urheberrechte. Sie ungefragt aus dem Internet zu kopieren und auf die Facebookseite zu posten ist nicht erlaubt. Der Urheber darf selbst entscheiden, wer sein Bild oder Video veröffentlicht.
Abmahnung Bilder, Abmahnung Facebook, Abmahnung wegen Bild auf Facebook, Facebook, Facebook Abmahnung Bild, Urheberrecht / Abmahnrecht / Internetrecht Vor einigen Tagen wurde ein Lichtbild, das von einer anderen Person auf die Facebook-Pinnwand des Betroffenen hochgeladen wurde, gegenüber dem Betroffenen abgemahnt. Inhalt der Abmahnung ist, neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadenersatz. Dieses Vorgehensweise ist neu: Bislang wurden Facebooknutzer nur für selbst widerrechtlich hochgeladenes Bildmaterial abgemahnt. Denn das ungefragte Posten von urheberrechtlich-geschützen Bildmaterial auf der Pinnwand ist strafbar. Auf Bildern und Videos liegen Urheberrechte. Sie ungefragt aus dem Internet zu kopieren und auf die Facebookseite zu posten ist nicht erlaubt. Der Urheber darf selbst entscheiden, wer sein Bild oder Video veröffentlicht.Abmahnung Facebook Achtung! Jetzt ist es passiert
Wer fremde Fotos ohne die Erlaubnis des Fotografen oder des darin Abgebildeten auf seiner Pinnwand einbindet oder gar an Dritte weiterpostet, läuft nunmehr Gefahr, dass er hierfür von den gängigen Abmahnkanzleien Waldorf Frommer und Rasch Rechtsanwälte „gnadenlos“ abgemahnt wird.
Die meisten Facebook-User wissen gar nicht, dass sie gegen geltendes Urheberrecht verstoßen könnten, wenn sie bspw. witzige oder witzig gemeinte Fotos unbedacht an ihre Freunde posten.
Jetzt ist es tatsächlich zum ersten Mal passiert!
abgemahnt, Abmahnung, IT-, Medien und Urheberrecht, Unterlassungserklärung, Urheberrecht, Walddorf Frommer Rechtsanwälte Wer fremde Fotos ohne die Erlaubnis des Fotografen oder des darin Abgebildeten auf seiner Pinnwand einbindet oder gar an Dritte weiterpostet, läuft nunmehr Gefahr, dass er hierfür von den gängigen Abmahnkanzleien Waldorf Frommer und Rasch Rechtsanwälte „gnadenlos“ abgemahnt wird. Die meisten Facebook-User wissen gar nicht, dass sie gegen geltendes Urheberrecht verstoßen könnten, wenn sie bspw. witzige oder witzig gemeinte Fotos unbedacht an ihre Freunde posten. Jetzt ist es tatsächlich zum ersten Mal passiert!So wehren Sie sich gegen unlauteren Wettbewerb: Unzulässige Werbung für Grabmale und Dienstleistungen im Bestattungsbereich
Werbung von Steinmetzen für Grabmale oder von Bestattungsinstituten für Bestattungsdienstleistungen haben die Wettbewerbskammern bei den Gerichten schon oft beschäftigt. Schon das Reichsgericht hat es beispielsweise als einen Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs angesehen, dass Inhaber oder Angestellte von Bestattungsunternehmen nach Eintritt eines Sterbefalls unaufgefordert ein Trauerhaus aufsuchen, um den Hinterbliebenen ihre Dienste für die Bestattung anzubieten.
Dennoch scheint es für einige Marktteilnehmer nach wie vor verlockend, sich einen von der Rechtsordnung nicht gedeckten Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten zu verschaffen, indem z.B. direkt nach einem Todesfall unaufgefordert Werbematerial an Angehörige verschickt wird usw.
Abmahnung, Bestattung, Geschmacksmusterrecht, Grabstein, Urheberrecht, Werbung, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsrecht Werbung von Steinmetzen für Grabmale oder von Bestattungsinstituten für Bestattungsdienstleistungen haben die Wettbewerbskammern bei den Gerichten schon oft beschäftigt. Schon das Reichsgericht hat es beispielsweise als einen Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs angesehen, dass Inhaber oder Angestellte von Bestattungsunternehmen nach Eintritt eines Sterbefalls unaufgefordert ein Trauerhaus aufsuchen, um den Hinterbliebenen ihre Dienste für die Bestattung anzubieten. Dennoch scheint es für einige Marktteilnehmer nach wie vor verlockend, sich einen von der Rechtsordnung nicht gedeckten Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten zu verschaffen, indem z.B. direkt nach einem Todesfall unaufgefordert Werbematerial an Angehörige verschickt wird usw.Bußgeldkatalog 2012 – Auszug aus der StVO für die wichtigsten Verstöße
1) Überschreitung der Geschwindigkeit: Pkw (ohne Anhänger) und Motorräder
a) innerhalb geschlossener Ortschaften
Alkohol Bußgeld, Bußgeld 2012, Bußgeldkatalog 2012, Fahrverbot Führerscheinentzug Geschwindigkeitsüberschreitun, Verkehrsrecht Strafrecht 1) Überschreitung der Geschwindigkeit: Pkw (ohne Anhänger) und Motorräder a) innerhalb geschlossener OrtschaftenBesitz und Verbreitung von Kinderpornographie - bundesweite Verteidigung
Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun vertritt Sie im gesamten Bundesgebiet gegen den Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornographie. In diesem Artikel werden einige Fragen, die in der Regel von Mandanten gestellt werden, beantwortet.
1) Wie kommt es zu Ermittlungen gegen mich?
Zu einem Anfangsverdacht kommt es meist dadurch, dass die Polizei Internetseiten, auf denen Kinderpornographie getauscht oder angeboten wird, überwacht. Dabei wird die IP-Adresse der Besucher dieser Seite gespeichert und anhand dieser werden dann die Beschuldigten ermittelt. In der Regel erfolgt dann eine Hausdurchsuchung, bei welcher Ihre Computer, externen Festplatten etc. beschlagnahmt werden.
2) Was passiert dann?
Beschlagnahme, Hausdurchsuchung, Kinderpornographie, Strafrecht Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun vertritt Sie im gesamten Bundesgebiet gegen den Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornographie. In diesem Artikel werden einige Fragen, die in der Regel von Mandanten gestellt werden, beantwortet. 1) Wie kommt es zu Ermittlungen gegen mich? Zu einem Anfangsverdacht kommt es meist dadurch, dass die Polizei Internetseiten, auf denen Kinderpornographie getauscht oder angeboten wird, überwacht. Dabei wird die IP-Adresse der Besucher dieser Seite gespeichert und anhand dieser werden dann die Beschuldigten ermittelt. In der Regel erfolgt dann eine Hausdurchsuchung, bei welcher Ihre Computer, externen Festplatten etc. beschlagnahmt werden. 2) Was passiert dann?Die Benutzung von Handys im Straßenverkehr
Jeder weiß: Das Telefonieren mit einem Handy im Straßenverkehr ist grundsätzlich verboten. Der Grund ist klar: Das Benutzen des Mobiltelefons stellt eine Ablenkung dar, aus der eine erhöhte Unfallgefahr resultiert.
Auf keinen Fall erlaubt ist das Telefonieren, Simsen oder Fotografieren mit einem Handy während der Autofahrt. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben. Auch für Radfahrer gilt das Verbot. Hier ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € zu rechnen.
Wer dennoch während der Fahrt telefonieren möchte, benötigt eine fest installierte Freisprechanlage oder ein Headset. Bei letzterem spielt es keine Rolle, wo sich das Handy im Fahrzeug befindet. Nur darf es nicht in der Hand gehalten werden.
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In zweiter Instanz hat das schleswig-holsteinische Landesarbeitsgericht (LAG) in Kiel ein Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster zur Arbeitnehmerhaftung wegen eines Unfalls mit einem Sattelzug teilweise aufgehoben und die Quote zugunsten des Fahrers auf nur 20% des Schadens begrenzt.
Was war passiert?
Ein 24-jähriger Kraftfahrer war seit knapp vier Wochen bei einer Spedition beschäftigt gewesen. Er besaß erst seit 15 Monaten den entsprechenden Lkw-Führerschein.
Am 20. Juli 2010 verursachte er mit dem von ihm geführten Lkw einen Verkehrsunfall, weil er auf einer Landstraße mit einer Geschwindigkeit von 93 km/h in eine Linkskurve fuhr. Zulässig war auf dieser Strecke eine Geschwindigkeit von 60 km/h.
Arbeitsrecht, Fahrerhaftung, grobe Fahrlässigkeit, Sattelzug, Schadensersatz, Transport- und Speditionsrecht, Unfall, Versicherungsrecht In zweiter Instanz hat das schleswig-holsteinische Landesarbeitsgericht (LAG) in Kiel ein Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster zur Arbeitnehmerhaftung wegen eines Unfalls mit einem Sattelzug teilweise aufgehoben und die Quote zugunsten des Fahrers auf nur 20% des Schadens begrenzt. Was war passiert? Ein 24-jähriger Kraftfahrer war seit knapp vier Wochen bei einer Spedition beschäftigt gewesen. Er besaß erst seit 15 Monaten den entsprechenden Lkw-Führerschein. Am 20. Juli 2010 verursachte er mit dem von ihm geführten Lkw einen Verkehrsunfall, weil er auf einer Landstraße mit einer Geschwindigkeit von 93 km/h in eine Linkskurve fuhr. Zulässig war auf dieser Strecke eine Geschwindigkeit von 60 km/h.Kündigungswelle bei Schlecker - lohnt sich eine Klage gegen die Kündigung?
Schlecker
Nach dem Scheitern der Verhandlungen über eine Transfergesellschaft soll es nach verschiedenen Presseberichten nun betriebsbedingte Kündigungen für tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schlecker geben.
Sollte man gegen diese Kündigungen klagen bzw. lohnt sich eine Kündigungsschutzklage oder nicht?
Es gibt verschiedene Argumente, warum eine Klage vor dem Arbeitsgericht sehr sinnvoll sein kann.
1) Wer nicht innerhalb der 3 Wochen Frist ab Zugang der Kündigung klagt, kann die Kündigung im Regelfall später nicht mehr angreifen. Nur bei schweren formalen Fehlern ist danach noch eine Klage möglich. Solche Fälle sind aber sehr selten bzw. sollte man die Frist einhalten.
Arbeitsgericht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertragsrecht, betriebsbedingte Kündigung, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzrecht, Schlecker Schlecker Nach dem Scheitern der Verhandlungen über eine Transfergesellschaft soll es nach verschiedenen Presseberichten nun betriebsbedingte Kündigungen für tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schlecker geben. Sollte man gegen diese Kündigungen klagen bzw. lohnt sich eine Kündigungsschutzklage oder nicht? Es gibt verschiedene Argumente, warum eine Klage vor dem Arbeitsgericht sehr sinnvoll sein kann. 1) Wer nicht innerhalb der 3 Wochen Frist ab Zugang der Kündigung klagt, kann die Kündigung im Regelfall später nicht mehr angreifen. Nur bei schweren formalen Fehlern ist danach noch eine Klage möglich. Solche Fälle sind aber sehr selten bzw. sollte man die Frist einhalten.Deutschlandfonds: OLG München weist Klage ab
Die DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KGs (DFO) haben Anleger, die die Zahlung der Einlagen wegen der schlechten Entwicklung der Fonds eingestellt haben, flächendeckend verklagt. Aufgrund diverser Regelungen im Gesellschaftsvertrag sehe ich gute Chancen, sich gegen die Klagen zu verteidigen. Der Gesellschaftsvertrag sieht nämlich zunächst vor, dass ein Anleger, dessen Vertrag schon über 7 Jahre läuft, eine Befreiung von der Verpflichtung, weitere Einlagen zu bezahlen, beantragen kann. Des Weiteren gibt es eine Regelung, dass sich die Vertragssumme automatisch auf die eingezahlten Einlagen ermäßigt, wenn ein Anleger seine Ratenzahlungen einstellt. Hierzu hat das OLG München mit Urteil vom 06.10.2010 festgestellt, dass die Ermäßigung automatisch eintritt und es entgegen der Auffassung der Deutschlandfonds nicht nur im Ermessen des Fonds steht, die Einlagen herabzusetzen.
Bank- und Kapitalmarktrecht, Deutschlandfonds, DFO, OLG München, Procurator Treuhand Die DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KGs (DFO) haben Anleger, die die Zahlung der Einlagen wegen der schlechten Entwicklung der Fonds eingestellt haben, flächendeckend verklagt. Aufgrund diverser Regelungen im Gesellschaftsvertrag sehe ich gute Chancen, sich gegen die Klagen zu verteidigen. Der Gesellschaftsvertrag sieht nämlich zunächst vor, dass ein Anleger, dessen Vertrag schon über 7 Jahre läuft, eine Befreiung von der Verpflichtung, weitere Einlagen zu bezahlen, beantragen kann. Des Weiteren gibt es eine Regelung, dass sich die Vertragssumme automatisch auf die eingezahlten Einlagen ermäßigt, wenn ein Anleger seine Ratenzahlungen einstellt. Hierzu hat das OLG München mit Urteil vom 06.10.2010 festgestellt, dass die Ermäßigung automatisch eintritt und es entgegen der Auffassung der Deutschlandfonds nicht nur im Ermessen des Fonds steht, die Einlagen herabzusetzen.Urlaubsstaffelung nach Alter unwirksam - mehr Urlaub für jüngere Arbeitnehmer!
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.03.2012) musste im Rahmen der Revision entscheiden, ob die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) geregelte altersabhängige Urlaubsstaffelung zulässig ist oder nicht.
Der TVÖD sieht anfangs 26 Tage (bis 30 Jahre Lebensalter) und dann mit zunehmenden Alter 29 Tage (bis 40 Jahre) und sogar 30 Tage (ab 40 Jahre) Erholungsurlaub im Jahr vor.
Nach dem Tarivertrag standen einer Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst 29 Tage Erholungsurlaub zu. Sie machte 30 Tage geltend und kagte vor dem Arbeitsgericht. Dieses gab ihr Recht, das Landesarbeitsgericht dagegen dem Arbeitgeber.
Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht die Staffelung nach dem Lebensalter für unwirksam erklärt.
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Ein ganz aktuelles Urteil des LG Düsseldorf vom 16.03.2012 (Az. 22 O 12/10) liegt derzeit vor, in dem die Euroweb Internet GmbH einen Anspruch in Höhe von unglaublichen € 8.151,14 zugesprochen bekommt. Dies ist dahingehend tragisch, da in letzter Zeit eine erhebliche Anzahl von Gerichten den Vortrag der Euroweb Internet GmbH bezüglich des eingesetzten Personals als nicht nachvollziehbar angesehen hat.
In dem genannten Urteil lässt die Euroweb Internet GmbH nun vortragen, dass eine gewisse Anzahl von Freelancern, also freien Mitarbeitern, vorgehalten wird, damit stets und unabhängig von der Kündigung einzelner Verträge neue abgeschlossen und erfüllt werden können. Dieser Vortrag steht in einem absolut eklatanten Widerspruch zum Vortrag von Euroweb der letzten Monate. Dort wurde immer wieder aufs Neue behauptet, man beschäftige ausschließlich festangestellte Mitarbeiter.
Betrug, Euroweb, Gericht, Internet, Urteile, Vertragsrecht Internetrecht Werkvertragsrecht Ein ganz aktuelles Urteil des LG Düsseldorf vom 16.03.2012 (Az. 22 O 12/10) liegt derzeit vor, in dem die Euroweb Internet GmbH einen Anspruch in Höhe von unglaublichen € 8.151,14 zugesprochen bekommt. Dies ist dahingehend tragisch, da in letzter Zeit eine erhebliche Anzahl von Gerichten den Vortrag der Euroweb Internet GmbH bezüglich des eingesetzten Personals als nicht nachvollziehbar angesehen hat. In dem genannten Urteil lässt die Euroweb Internet GmbH nun vortragen, dass eine gewisse Anzahl von Freelancern, also freien Mitarbeitern, vorgehalten wird, damit stets und unabhängig von der Kündigung einzelner Verträge neue abgeschlossen und erfüllt werden können. Dieser Vortrag steht in einem absolut eklatanten Widerspruch zum Vortrag von Euroweb der letzten Monate. Dort wurde immer wieder aufs Neue behauptet, man beschäftige ausschließlich festangestellte Mitarbeiter.Anleger bangen um ihr Geld
Zinszahlungen der Dessauer Pauly Biskuit AG überfällig
Der Dessauer Gebäckhersteller Pauly Biskuit AG brachte 2010 eine Anleihe mit 5 Jahren Laufzeit und einer Verzinsung von 7,5 % im Volumen von 8 Millionen Euro heraus. Nachdem die Zinsen für 2010 noch pünktlich bezahlt wurden, warten die Anleger jetzt aber bereits seit dem 18. Januar dieses Jahres vergeblich auf die Zinsen für 2011.
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In München gibt es nun eine weitere “neue” Abmahnkanzlei, bei der es sich mutmaßlich jedoch lediglich um einen rafinierten Betrugsversuch handelt. Denn den vermeintlichen Münchner Rechtsanwalt “Klaus Kroner” gibt es gar nicht, zumindest ist er nicht bei der Bundesrechtsanwaltskammer registriert, was eine Recherche unserer Kanzlei ergeben hat.
Der angeblich promovierte Rechtsanwalt Klaus Kroner soll unter der Anschrift Maximilienstrasse 13 in 80539 München residieren, und zwar zusammen mit den Anwälten Dr. Jutta Müller, Martin Müller, Konstantin Wolff, Ulrike Henning und Dr. Sabine Schwarz.
Interessant ist die telefonische Erreichbarkeit des “Klaus Kroner”: die Rufnummern lauten 0176 39 64 58 41 bzw. 0176 39 68 87 97. Welche Kanzlei ist schon ausschließlich über eine Mobiltelefonnummer erreichbar?
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Zahlreiche Internet-Nutzer erhalten eine anwaltliche Abmahnung, mit welcher sie - berechtigt oder auch unberechtigt - mit dem Vorwurf des „Filesharing” konfrontiert werden. Beim Filesharing handelt es sich, vereinfacht ausgedrückt, um das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets unter Verwendung eines peer-to-peer-Netzwerks (p-2-p). Die Dateien befinden sich hierbei in der Regel auf den Computern der Teilnehmer oder anderen Servern und werden von dort aus verteilt. Ein solches Netzwerk wird auch peer-to-peer-Netzwerk (p2p) oder umgangssprachlich „Tauschbörse” genannt.
Die anwaltlichen Abmahnschreiben der einschlägigen Kollegen haben dem Grunde nach alle dasselbe Muster:
Zahlreiche Internet-Nutzer erhalten eine anwaltliche Abmahnung, mit welcher sie - berechtigt oder auch unberechtigt - mit dem Vorwurf des „Filesharing” konfrontiert werden. Beim Filesharing handelt es sich, vereinfacht ausgedrückt, um das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets unter Verwendung eines peer-to-peer-Netzwerks (p-2-p). Die Dateien befinden sich hierbei in der Regel auf den Computern der Teilnehmer oder anderen Servern und werden von dort aus verteilt. Ein solches Netzwerk wird auch peer-to-peer-Netzwerk (p2p) oder umgangssprachlich „Tauschbörse” genannt. Die anwaltlichen Abmahnschreiben der einschlägigen Kollegen haben dem Grunde nach alle dasselbe Muster: